Wissen, Können, Eignen

Für die Interne Nutzung im SGB V, besonders in Hessen, wo Leistungen für Pflegekräfte die kein dreijähriges Examen haben, geöffnet wurden, ist dringend für die Abrechnung der Nachweis:


Wissen / Können / Eignung erforderlich.

Dabei müssen nachweislich, die praktischen und theoretischen Kenntnisse gelehrt und überprüft werden. Ohne dies ist eine Abrechnung mit den Kostenträgern nicht möglich.
Nutzen Sie hierfür den Pflegeleitfaden. Eine Checkliste liefern wir Ihnen Analog und Digital mit.


  • Geeignete Kräfte (PDF)

  • KPH, APH, Arzthelferin (PDF)