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Wir haben eine Broschüre entwickelt, die es dem ambulanten Pflegedienst ermöglicht, seine Beratungen nach §37.3 SBGB XI fachgerecht durchzuführen. Es werden ca. 120 Themen in einer hochwertigen Broschüre im DIN A4 Format verständlich und anschaulich für Pflegebedürftige und deren Angehörige vermittelt.
Es besteht eine Beratungspflicht von pflegebedürftigen Menschen, sobald sie einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben und Pflegegeld beziehen. In den Pflegegraden 2 und 3 müssen Sie sich 2-mal jährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 müssen Sie sich 4-mal jährlich von einer Pflegefachkraft beraten lassen. Bei Pflegegrad 1 und bei Sachleistungen kann 2-mal jährlich beraten werden. Diese Beratungen werden meist von ambulanten Pflegediensten erbracht.
Der Charakter der Broschüre soll erhalten bleiben. Sodass ausschließlich Firmen mit Lösungen zum Thema häusliche Pflege aufgenommen werden.
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